Pläne für den Brandschutz
Alle notwendigen Schemata für eine korrekte Brandschutzsicherheit
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A) Flucht- und Rettungspläne
(Lt. DIN ISO 23601, 2010-12, 4844-2, 2012; Symbole Gemäß ASR A1.3/A2_3, Bgv A8, Format: DIN A1-A4 und Sonderformate)
Ein Flucht- und Rettungsplan dient der vereinfachten Vermittlung von relevanten Flucht- und Rettungswegen, über die Evakuierung und über Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden.
Im Brandfall wird den betroffenen Personen die Flucht durch die Darstellung der Rettungswege aus dem Gebäude erleichtert.
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B) Unser Service: Flucht- und Rettungspläne vom Entwurf bis zur Montage
- Begehung des Gebäudes
- Erstellung der Fluchtpläne
- Druck und Rahmung der Pläne
- Auf Wunsch montieren wir die Fluchtpläne im Gebäude fachgerecht an den notwendigen Stellen
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C) Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne werden von den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR A1.3 & ASR 2.3), DGUV Regel 100-001, evtl. der Feuerwehr bzw. dem Brandschutzamt gefordert. Ein solcher Plan stellt den Grundriss eines Gebäudegeschosses mit seinen Fluchtwegen, sowie den Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen dar (Feuerlöscher, Wandhydranten, Druckknopfmelder etc.).
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D) Wer erstellt Flucht- und Rettungspläne?
Bei uns wird die notwenige Begehung vor Ort ausschließlich durch einen erfahrenen Brandschutzbeauftragten durchgeführt. Dieser ist in der Lage nach Besichtigung der baulichen Anlagen, Brandschutzpläne nach DIN ISO und den behördlichen Auflagen zu erstellen.
Wir achten auf eine klare, leicht zu verstehende Darstellung, damit im Notfall Rettungswege klar und schnell erkennbar sind.
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E) Fragen zu Flucht- und Rettungsplänen
Wo werden Flucht- und Rettungspläne in einem Gebäude aufgehängt?
Die Pläne müssen an strategischen Stellen des Fluchtweges angebracht werden (z.B. gegenüber von Aufzügen/Treppen, geeigneten Versammlungsorten, Flurgabelungen und Abzweigungen, Hauptzugängen).
Bei der Begehung durch unsere Fachplaner legen wir für Sie die richtigen Stellen fest und montieren später die Flucht- und Rettungspläne nach DIN (Planmitte ca. 1,6m über Fußboden).Wie viele Flucht- und Rettungspläne sind notwendig?
Hierzu gibt es keine pauschale Aussage. Die Menge richtet sich nach der Form des Grundrisses. Die Anzahl der Treppenräume und Stichflure pro Geschoss ist ein guter Schätzwert für die benötigte Menge der Fluchtpläne.
Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan?
Die Kosten richten sich nach der Gebäudegröße, der Art der zur Verfügung gestellten Grundrisse (Aktuell, Papier, Datei) und der Notwendigkeit einer Begehung. Hierzu erhalten Sie von uns ein kostenfreies Festpreisangebot mit dem ganzen Leistungsspektrum von der Erstbegehung bis zur Montage.
Warum benötigt man Flucht- und Rettungspläne?
Für Arbeitsstätten und Sonderbauten (Schulen, Bürogebäude, Produktionsstätten, Hotels, Krankenhäuser und Pflegeheime) sind Flucht- und Rettungspläne Pflicht! Flucht- und Rettungspläne sind ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage, bieten einen guten Überblick über die vorhandenen Fluchtwege, Lösch- und Meldeeinrichtungen.
Fertigen Sie Flucht- und Rettungspläne auch in englischer Sprache?
Je nach Wunsch erhalten Sie standardmäßig 3-sprachig (Deutsch, Englisch, Französisch).
Feuerwehrpläne
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A) Feuerwehrpläne DIN-gerecht erstellen
(Lt. DIN 14095, DIN 14034-6, Format: DIN A3)
Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten und stets aktuell gehalten werden (Prüfturnus 2 Jahre).
Bei uns wird die notwendige Begehung vor Ort ausschließlich durch einen erfahrenen Brandschutzbeauftragten durchgeführt. Unsere Feuerwehrpläne zeichnen sich zusätzlich durch eine klare Gestaltung aus. Dies und die enge Absprache mit dem jeweils zuständigen Brandschutzamt garantiert die Qualität unserer Pläne.
Ein Feuerwehreinsatzplan ist ein umfassender Plan für Maßnahmen, wie bei einem gefährdeten Objekt vorzugehen ist. Oftmals wird er falsch mit einem Feuerwehrplan gleichgesetzt, der aber lediglich einen Bestandteil des Einsatzplanes ausmacht.
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B) Erstellung von Feuerwehrplänen
Wir erstellen Feuerwehrpläne nach DIN und übernehmen folgende Leistungen für Sie:
- Begehung des Gebäudes
- Erstellung der Feuerwehrpläne
- Abstimmung der Pläne mit den zuständigen Behörden bis zur Abnahme
- Bereitstellung der Feuerwehrpläne als Datei (PDF)
- Druck und Laminierung (spritzwassergeschützt) der Feuerwehrpläne
- Hinterlegung des Plans bei der örtlichen Feuerwehr und ggf. der Brandmeldezentrale
Feuerwehrpläne bestehen aus:
- Objektbeschreibung
- Lageplan
- Geschossplänen
- Legende
und enthalten alle notwendigen Angaben, die eine rasche Orientierung und das Einleiten von Brandbekämpfungs- bzw. Rettungsmaßnahmen – seitens der Feuerwehr – am und im Objekt gewährleisten.
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C) Vorbeugender Brandschutz
Feuerwehrpläne sind Teil des vorbeugenden Brandschutzes. Mithilfe von Notfallplänen wie einem Feuerwehrplan, Feuerwehrlaufkarten und Rettungsplänen wird festgelegt, wie eine Rettung im Notfall organisiert wird.
Die Pläne werden direkt in den Leistellen / Feuerwehrwachen hinterlegt und sind bei einem Einsatz sofort verfügbar.
Digitalisierung von Gebäudeplänen
Falls von dem Objekt keine digitalen Baupläne vorliegen, übernehmen wir die Digitalisierung der vorhandenen Unterlagen. Sie erhalten neben dem Feuerwehrplan Geschosspläne in CAD-Formaten und auf Wunsch als PDF Datei zur weiteren Verwendung.
Weitere Leistungen
Neben Feuerwehrplänen erstellen wir für Sie:
- Fluchtpläne (Flucht- und Rettungspläne)
- Feuerwehrlaufkarten / Linienpläne
- Zimmerfluchtpläne
- Bestuhlungspläne
Brandschutzordnung
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Teil A
Brandschutzordnung Teil A (lt. DIN 14096 Teil A; BGV A8)
Die Brandschutzordnung Teil A eignet sich durch ihr Format (DIN A4) und ihre Prägnanz als Aushang.
In kurzer Form enthält sie Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung und zum Verhalten im Notfall (Ruhe bewahren, Brand melden, in Sicherheit bringen, Löschversuch unternehmen).
Diese Anweisungen sind für jeden bestimmt, der sich in einem Gebäude aufhält, ganz gleich, ob er dort wohnt, dort beschäftigt oder nur vorübergehend anwesend ist.
Wir liefern die auf Ihre Organisation angepasste Brandschutzordnung Teil A als Ausdruck in laminierter und / oder kaschierter Form. Wir erstellen für Sie eine Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN zum Festpreis.
Fordern Sie ein kostenloses Angebot bei uns an! Wir beraten Sie gerne.
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Teil B
Brandschutzordnung Teil B (lt. DIN 14096 Teil B; BGV A8)
Eine von uns erstellte Brandschutzordnung Teil B ist ein übersichtlich gegliedertes Dokument, das zur Veranschaulichung möglichst viele farbige Symbole enthält und das je nach Unternehmen / Organisation 15 bis 20 DIN A4 Seiten umfassen kann.
Das Dokument wendet sich an Personen, die im Gebäude wohnen oder beschäftigt sind.
Es enthält Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandbekämpfung, zum Verhalten bei Unfällen, Bränden oder sonstigen Schadensfällen. Es liefert zusätzlich Hinweise zur Verhütung von Bränden und gibt Erläuterungen zum Umgang mit Feuerlöschgeräten.Wir liefern die auf Ihr Unternehmen angepasste Brandschutzordnung als farbigen Ausdruck und als PDF-Datei.
Erstellung einer Brandschutzordnung Teil B nach DIN
Nach Einsicht der Grundrisspläne und eines Organigramms oder einer Objektbegehung erstellen wir Ihnen gerne ein Festpreisangebot.
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Teil C
Brandschutzordnung Teil C (lt. DIN 14096 Teil C; BGV A8)
Eine von uns erstellte Brandschutzordnung Teil C ist ein übersichtlich gegliedertes Dokument, das je nach Unternehmen / Organisation 15 bis 22 DIN A4 Seiten umfassen kann.
Das Dokument wendet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind (z. B. Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure).
Die Brandschutzordnung Teil C beschreibt die betrieblichen Maßnahmen zur Gefahrenverhütung und -abwehr. Sie definiert die Zuständigkeiten / Verhaltensweisen von Personen, die für den Brandschutz im Unternehmen / Verwaltung auserkoren sind.
Wir liefern die auf Ihr Unternehmen angepasste Brandschutzordnung als Ausdruck und als PDF-Datei.
Brandschutzordnung Teil C
Nach Einsicht der Grundrisspläne und eines Organigramms oder einer Objektbegehung erstellen wir Ihnen gerne ein Festpreisangebot.
Unverbindlich und kostenfrei. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Brandschutznachweis
Brandschutznachweis nach Bauvorlagenverordnung
Für die Mehrzahl der Neubauten sowie für viele Bestandsumbauten sind Angaben zum vorbeugenden Brandschutz erforderlich. Als Teil des Bauantrags ist ein solcher Brandschutznachweis für alle Gebäudeklassen und Tiefgaragen zwingend gefordert. Die Erstellung eines Brandschutznachweises ist in der Musterbauordnung (MBO) festgelegt. Sie bestimmt, dass außer für die Bereiche Standsicherheit, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz auch ein bautechnischer Nachweis für den Brandschutz zu erstellen und zusammen mit den Bauvorlagen vor der Baugenehmigung einzureichen ist.
Keine Baugenehmigung ohne Brandschutznachweis
Der Brandschutznachweis ist eine Dokumentation aller für den Brandschutz getroffenen Maßnahmen, seien sie organisatorischer, anlagentechnischer oder baulicher Art. Als bautechnischer Nachweis im Baugenehmigungsverfahren bildet er die Basis, auf der ein Bau ausgeführt und abgenommen wird. Bei Sonderbauten, Gebäude der Gebäudeklasse 5 und bei Garagen ist der Brandschutznachweis gemäß den meisten Landesbauordnungen von einer unabhängigen Stelle zu prüfen, wofür die Bauaufsichtsbehörde oder ein Prüfsachverständiger hinzugezogen werden müssen. Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1-4, die nicht Sonderbauten sind, sind die nach Bauordnung genehmigungspflichtigen Abweichungen, sofern vorhanden, ebenfalls zur Genehmigung einzureichen. Diese müssen im Brandschutznachweis ausgewiesen und begründet werden.
Bestandteil des Brandschutzkonzepts
Ein Brandschutznachweis belegt die Erfüllung aller baurechtlichen Belange in Bezug auf den Brandschutz, wie sie für eine Genehmigung des vorgelegten Bauvorhabens ausgewiesen sind. In der Regel ist dies mit der Einhaltung der Anforderungen aus der Bauordnung geleistet. Wenn das geforderte Brandschutzziel der Bauordnung dadurch erreicht wird, dass vollwertige Ersatzmaßnahmen kompensierend wirken, darf auch vom Baurecht abgewichen werden. Im Unterschied zum Brandschutzkonzept, das als übergeordnete Planung sämtliche Brandschutzmaßnahmen beinhaltet, fungiert der Brandschutznachweis als Teilleistung des Brandschutzkonzepts. In ihm werden die genannten Maßnahmen schriftlich und grafisch niedergelegt.
Ihr genehmigungsfähiger Brandschutznachweis
Unser Unternehmen erarbeitet zusammen mit unserem Partnerunternehmen als eingetragener Brandschutznachweis-Ersteller für Sie eine umfassende und genehmigungsfähige Dokumentation von Brandschutzmaßnahmen, die passgenau auf Ihr Projekt anwendbar sind. Wir haben zusammen die Zulassung für sämtliche Gebäudeklassen.